Der österreichische Gesetzgeber ist der europarechtlichen Anforderung, verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen im Bereich der Bankenaufsicht gegen juristische Personen vorzusehen, in § 99d BWG nachgekommen. § 99d BWG wird seit seinem Inkrafttreten kontrovers diskutiert – insbesondere steht die Frage im Raum, ob er nicht überschießend ist. In der Praxis bleiben zahlreiche Fragen offen, so z.B. das Verhältnis zu §9 VStG und die Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung an einen „verantwortlichen Beauftragten“. Im Vortrag werden diese Fragen beleuchtet.
Verwaltungsstrafrecht im BWG
Verantwortlichkeit natürlicher u. juristischer Personen
19. Januar | online
Eventdetails
Datum:
19. Januar 2022
Zeit:
10:00 – 13:00 Uhr
Ort:
online
Preis:
252 € / zzgl. 20 % MwSt.
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Zielgruppen
- Kreditinstitute, Finanzinstitute
- Versicherungsunternehmen, Zahlungsdienstleister, Wertpapierfirmen
– Mitglieder in Vorstand und Aufsichtsrat
– Mitarbeiter in leitenden Positionen, insbes. in den Bereichen Recht, Risikomanagement, Compliance, Interne Revision - Aufsichtsbehörden, Interessenvertreter
- Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer u.a. beratende Berufe
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