Die Regelungen für Crowdfunding, Crowdinvesting und Crowdlending werden auf neue Beine gestellt. Die neue „Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen“ (ECSP-VO) ermöglicht es Crowdfunding-Plattformen, mit einer einzigen Konzession im gesamten EU-Binnenmarkt Dienstleistungen anzubieten (Europäischer Pass!). Das österreichische Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) wurde weiters aufgrund einer begleitenden Richtlinie geändert.
Investoren soll damit künftig eine größere Auswahl an Projekten sowie besserer Schutz geboten werden, Start-ups und kleinere Unternehmen mit Finanzierungsbedarf profitieren davon.
Nach den neuen Vorschriften müssen Crowdfunding-Dienstleister den Kunden klare Informationen über die potenziellen finanziellen Risiken einzelner Projekte zur Verfügung stellen. Investoren müssen ein Basisinformationsblatt über das Projekt erhalten.
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